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2018-10-22 Müllinger Ortsdurchfahrt bleibt Thema für die Bürger

 

Müllinger Ortsdurchfahrt bleibt Thema für die Bürger

Einen Leserbrief erhielt die Redaktion zum Thema „Ortstermin in Müllingen: SPD begutachtet Verkehrssituation“ als „offenen Brief“.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lehrke !

Nach dem Neu-/Umbau der Müllinger Straße und der Aufhebung der Temporeduzierung auf 30 km/h hat sich die Ortsdurchfahrt durch Müllingen verkehrsmäßig zu  der m.E. gefahrvollsten im Sehnder Stadtgebiet entwickelt. Die Bevölkerung Müllingens und Teile Wirringens haben deshalb in einer im März 2018 durchgeführten Unterschriftensammlung eine Wiederherstellung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 30 km/h für die Ortsdurchfahrt Müllinger Straße gefordert. Die Unterschriftenliste wurde vom Ortsbürgermeister und seinem Vertreter an Sie übergeben mit der Bitte, die notwendigen Schritte zu tun.

In der Kurve geht es eng zu – und von links kommt dann noch die Ausfahrt auf die Straße – Foto: JPH

Mit Datum 16. Mai 2018 erhielt der Ortsbürgermeister von Müllingen-Wirringen ein Schreiben, von Ihnen unterzeichnet, in dem die Forderung der Bürger abgelehnt wird. Die Gründe sind nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel. Es kann doch nicht sein, dass das Begehren eines ganzen Ortsteils, eines ganzen Dorfes, mit einem Ablehnungsschreiben, adressiert an den Ortsbürgermeister, erledigt ist. Haben Sie das Schreiben bewußt unterzeichnet? Zweifel sind angebracht. Erst nach der Ablehnung haben Sie die Gefährlichkeit der Ortsdurchfahrt anerkannt, als Sie sich privat in Müllingen aufhielten. Unserem Ortsbürgermeister gegenüber sagten Sie ihren Einsatz für unser Anliegen zu. Bis heute gibt es keine Antwort.

Die aufgeführten Argumente des Sachbearbeiters der Abteilung Verkehr im Rathaus Sehnde sind m.E. schwach und befriedigen keineswegs. Und überhaupt: Warum endet eine solche für die Bürger und Bürgerinnen wichtige demokratische Angelegenheit zur Entscheidung auf dem Tisch eines Sachbearbeiters?  Es stellt sich die Frage, ob die gewählten Mitglieder des Rates überhaupt offiziell Kenntnis von dieser zur Zeit wichtigsten Angelegenheit in diesem Sehnder Ortsteil erhalten haben. Fand eine Ausschussarbeit statt? Hat nicht die Region Hannover bei einer solchen Entscheidung mitzuwirken, weil es sich um eine Kreisstraße handelt? Die „HAZ“ berichtete nur über die Übergabe der Unterschriften im März. „Sehnde News“ erwähnte den Besuch des Herrn Olaf Kruse und Kollegen der SPD Ratsfraktion Anfang August.

Hier aus meiner Sicht die Fakten, die für ein Tempolimit sprechen:

– Die geltende innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h ist zu hoch, weil sie den Gegebenheiten vor Ort nicht angepasst ist. Wobei nicht wenige Kfz-Führer sogar diese Grenze überschreiten. 50 km/h sind erlaubt aber nicht angepasst.

– Die Fahrbahnverschwenkung und – verengung am nördlichen Ortseingang ist gut gemeint, verleitet jedoch eine erhebliche Anzahl von Fahrern und – innen „zum Beweis ihres fahrerischen Könnens“ das Tempo nicht zu drossels, sondern eher zu erhöhen, mindestens aber beizubehalten..

– Die Ortsdurchfahrt hat drei unübersichtliche Kurven.

– Die Fahrbahn verengt sich unmittelbar vor einer Kurve in Höhe Storchenstraße. Im dortigen Begegnungsverkehr zwischen zwei Lkw oder LKW und Üstra-Bus muss gegebenenfalls rangiert werden. Jeden Tag sind Fastzusammenstösse zu beobachten.

– Die Zu- und Ausfahrten zu den Grundstücken sind nur über hohe abgeschrägte Bordsteine möglich. Das bedingt eine vorsichtige Fahrweise, um Auto und Insassen zu schonen. Nachfolgende Fahrer reagieren unverständlich und riskieren ein Auffahren. Es wird gehupt und beleidigt.

– Eine Zufahrt/Ausfahrt einer Gaststätte liegt in einer Kurve auf abschüssiger Straße und ist in Fahrtrichtung Norden nicht einsehbar.

– Die Einmündung der Bokumer Straße ist völlig unübersichtlich. Ein Abbiegen nach links ist nur nach Gehör möglich.

– Ein Überqueren der Müllinger Straße zu Verkehrspitzenzeiten geschieht nur gefahrlos an der Ampelanlage, Einmündung „Alte Schmiede“.  Allerdings wurde mehrfach beobachtet, dass Autofahrer das Rotlicht missachtet haben und regelmäßig den an der dortigen Haltestelle haltenden Bus trotz eindeutiger Fahrbahnmarkierung überholen.

Kaum einsehbar ist die Kurve – Foto: JPH

– Der gefahrvollste Ort für Fußgänger ist der Engpass zwischen Storchenstraße und Bokumer Straße. Der einseitig auf der Westseite geführte Gehweg führt entlang einer ca. 2 Meter hohen Betonstützmauer. Unzählige Reifenabriebspuren an den Bordsteinen lassen erkennen, wie nahe Fahrzeuge den Füßgängern gekommen sind. Lkw sind Berichten zufolge im Begegnungsverkehr auf den Gehweg ausgewichen. Der Weg ist die einzige fussläufige Verbindung zur Kita, zum Dorfladen, zur Kirche und zur Bushaltestelle für Jung und Alt, für Menschen mit und ohne Behinderung, für Kinderwagen schiebende Mütter, für Gehbehinderte an Rollatoren.

– Immer häufiger wird die Ortsdurchfahrt von schweren Lkw benutzt, nicht nur wenn nach Unfällen auf der A 7 diese als Umleitungsstrecke benutzt wird. Die Zunahme ist deutlich erkennbar, fühl- und hörbar. Die Auswirkungen der Mautpflicht auf Bundesstraßen sind noch zu untersuchen.

– Radfahren ist  äußerst gefahrvoll, auch wegen fehlender Schutzstreifenmarkierung. Wobei eine Schutzstreifenmarkierung das Gefahrenpotenzial wahrscheinlich noch erhöhen würde.

Im Ablehnungsschreiben wird argumentiert, daß die Müllinger Straße kein Unfallschwerpunkt ist. Das stimmt insofern, als dass es gottseidank noch keinen Todesfall oder eine Schwerstverletzung seit dem Straßenneubau gegeben hat. Das grenzt  an ein Wunder.  Aber Unfälle mit Sachschäden gab es schon. Und da kann man nur von Glück reden, denn unfallträchtige Situationen kann man täglich beobachten. Und wenn der abschlägig bescheidende Sachbearbeiter das Gesamtgeschehen vor seinem Urteil beobachtet hätte, wäre sein Bescheid vermutlich ein anderer gewesen. Eine Tempobegrenzung ist kein „Teufelszeug“. Sie dient der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer und muss Vorrang vor Schnelligkeit haben. Im Ablehnungsschreiben wird betont, dass die Leichtigkeit des Verkehrs, also des fließenden Verkehrs,- des Fahrzeugverkehrs-, ein besonderes Gewicht habe und von besonderem Interesse sei. Sind Sie wirklich der Meinung, dass eine Drosselung der Geschwindigkeit um 20 km/h auf einer Strecke von 300 Metern Ortsdurchfahrt den Fluss des Verkehrs behindert, vielleicht zum Erliegen bringt ? Das Ordnungsgut „Leichtigkeit des Verkehrs“ war aktuell und nützlich, als ich vor fast 60 Jahren Polizist wurde. Das ist m.E. bei heutigem Fahrzeugaufkommen überholt und überhaupt nicht mehr zeitgemäß. Ich verweise auf die unzähligen Staus und auf das Chaos auf den Autobahnen, das sich ungehindert ausbreiten darf.

Es bleibt zu hoffen, dass das Ablehnungsschreiben nicht endgültig ist. Und es bleibt weiter zu hoffen, dass sich durch Untätigkeit kein schreckliches Unglück ereignen wird. Es wird anerkannt, dass sich der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Rat Anfang August vor  Ort den Fragen von Bürgern gestellt hat. Er befährt die Strecke beinahe täglich, ist deshalb von der Gefahrensituation überzeugt und versprach, sich für die Wiedereinführung der 30 km/h Zone auf der Ortsdurchfahrt einzusetzen. Bislang gibt es kein Ergebnis. Überhaupt macht sich der Eindruck breit, dass diese Angelegenheit wie man so sagt, „ausgesessen“ werden soll. Die Stimmung im Ort ist geprägt von Unverständnis und Enttäuschung – auch Wut. Eine positiv begründete Anordnung und ein paar Schilder würden die Angst – subjektiv wie objektiv – vor dem mit Recht zu befürchtenden Unheil beseitigen.

Freundliche Grüße
Heinz-Hermann Nolle
(als besorgter Bürger)                                                Müllingen, 22.10.2018

Die Redaktion weist darauf hin, dass der Inhalt der Leserbriefe die Ansicht der Einsender wiedergibt, die mit der Meinung der Redaktion nicht unbedingt übereinstimmt. Kürzungen behält sich die Redaktion vor.